18.04. 2023, Ines Carina Enzenberger

Google Analytics 4 – Wie vertrĂ€gt es sich mit der DSGVO?

HĂ€lt sich der Google Analytics Nachfolger an die EU-Datenschutzrichtlinie?

Im Juli 2023 ist es soweit: Google Analytics 4 (GA4) löst endgĂŒltig den VorgĂ€nger Universal Analytics (UA oder auch GA3) ab. In der Vergangenheit wurde bereits von Datenschutzbehörden entschieden, dass das “herkömmliche” Google Analytics gegen die DSGVO verstĂ¶ĂŸt. Wir haben darĂŒber und ĂŒber mögliche Alternativen zu Google Analytics berichtet – siehe Blog zum DSB Entscheid.

FĂŒr das neue Google Analytics 4 kĂŒndigt Google nun wesentliche Verbesserungen im Bereich Datenschutz an. Aber es stellt sich die Frage: Kann Google Analytics 4 die Anforderungen der DSGVO tatsĂ€chlich zur GĂ€nze erfĂŒllen?

GA4 – Die Tendenz ist gut, das Datenschutz-Ziel ist noch nicht erreicht!

Positiv anzumerken ist: Google scheint einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen und hat mit Google Analytics 4 auch einige datenschutzrechtlich-relevante Änderungen umgesetzt. Auf der Google Support Seite werden die Anpassungen fĂŒr GA 4 unter â€œEU-focused data and privacy” angefĂŒhrt.

  • IP Adresse: Die erhobenen IP-Adressen werden nur noch fĂŒr die Geo-Lokalisierung genutzt und im Anschluss anonymisiert.
  • Google Signal: Bei Deaktivierung von Google Signals wird die  Zuordnung zu einem Google-Konto unterbunden.
  • Datenverarbeitung: FĂŒr alle Daten von EndgerĂ€ten in der EU erfolgt die  Speicherung und Verarbeitung auf Servern – laut Google – innerhalb der EU.
  • Geo- und GerĂ€tedaten: Einstellungen zur Genauigkeit der erhobenen Geo- und GerĂ€tedaten können konfiguriert werden.

Die RealitĂ€t ist: Google hat mit GA4 datenschutzrechtliche Verbesserungen eingefĂŒhrt, kann aber die Anforderungen der DSGVO nicht zur GĂ€nze erfĂŒllen.
 

Datentransfer zwischen US und EU
US Behörden haben Zugriff auf alle Daten von US-Unternehmen, auch wenn diese auf europÀischen Servern liegen. Somit sind Daten von europÀischen Nutzer:innen, die mit GA4 erhoben werden und auf EU Servern liegen, nicht vor einem Zugriff von amerikanischen Behörden sicher.
 

Zeitlich-versetzte Anonymisierung der IP Adresse
Es findet zwar eine automatische Anonymisierung der IP Adresse statt, jedoch erst nach DurchfĂŒhrung einer GEO-Lokalisierung. Die Anonymisierung greift demnach einen Schritt zu spĂ€t.
 

Keine VerschlĂŒsselung von GerĂ€tedaten
Die GerĂ€tedaten sowie die Onlinekennung werden mit GA 4 weiterhin unverschlĂŒsselt ĂŒbertragen. Das bedeutet, Google sammelt immer noch Nutzerdaten, die nicht DSGVO-konform anonymisiert werden.

GA 4 – Es ist keine Post-Cookie Ära in Sicht

Die Post Cookie Ära wurde ausgerufen und dennoch stĂŒtzt sich GA4 auch weiterhin auf die Verwendung von Cookies, zumindest wenn diese fĂŒr das Tracking verfĂŒgbar sind. Somit wird auch weiterhin die ausdrĂŒckliche Zustimmung der Websitenutzer:innen benötigt. DafĂŒr muss auch in Zukunft ein Cookie Banner auf der Website angezeigt werden, um GA4 Tags auszulösen und Nutzerdaten zu erfassen. Wird die Einwilligung nicht erteilt, werden die Daten ohne Identifikatoren erfasst. GA4 wertet z.B. dennoch standardmĂ€ĂŸig Daten wie die Bildschirmauflösung des EndgerĂ€ts aus. Ist die Auswertung der Bildschirm-Auflösung nicht erwĂŒnscht, muss sie gezielt deaktiviert werden.

GA 4 & der Einsatz von KI

Google Analytics 4 arbeitet mit KĂŒnstlicher Intelligenz (KI oder auf engl. AI). Mittels maschinellem Lernen werten Algorithmen z.B. das Nutzungsverhalten anhand von Ereignisdaten aus. Das bedeutet: GA 4 arbeitet also auch mit modellierten Daten.

Auch fĂŒr das Cross-Device Tracking wird die KI eingesetzt, um nutzer-typisches Verhalten zu erkennen und zusammenzufĂŒhren. Nutzungsverhalten auf der Website (z.B. Scroll, Page Views, Klicks auf Links, Downloads
) wird auf anderen GerĂ€ten wiedererkannt und die Interaktion mit Marketingkampagnen lĂ€sst sich mit Hilfe der KI gerĂ€teĂŒbergreifend auswerten. Damit kann zukĂŒnftiges Verhalten von Zielgruppen oder Prognosen zu Einzelnutzer:innen vorhergesagt werden.

GA 4 HAT AUCH DATENSCHUTZFREUNDLICHE KONKURRENZ AUS EUROPA!

Nur weil das herkömmliche Google Analytics (UA) mit 1. Juli 2023 von Google Analytics 4 abgelöst wird, befindet man sich als Websitebetreiber:in nicht gleich in einer Tracking-Sackgasse. In der EU stehen durchaus datenschutzfreundliche Alternativen zum US Tool Google Analytics 4 zur VerfĂŒgung. Die gĂ€ngigen Beispiele hierfĂŒr sind eTrackerPiwik PRO und Matomo.

Wer aber dennoch Google Analytics 4 verwenden möchte oder muss, dem sei geraten:

  1. vorab eine umfangreiche RisikoabwĂ€gung durchzufĂŒhren. Denn mit einem Einsatz von GA 4 wird bis zu einem gewissen Grad gegen die DSGVO verstoßen.
  2. auf eine möglichst datenschutzkonforme Einbindung zu achten. Immerhin bietet GA 4 nun etwas mehr Möglichkeiten als sein VorgÀnger UA.

UNTERSTÜTZUNG BEIM UMSTIEG DURCH EXPERTEN-WEBINAR

Armin Larndorfer von Klickimpuls bietet ein 45minĂŒtiges Webinar zum Thema “Umstieg auf Google Analytics 4 oder alternative Tracking Lösungen?” an.

Darin erfÀhrt man wie der Umstieg von UA auf GA4 noch vor dem 1. Juli 2023 erfolgreich gelingt. Und selbstverstÀndlich wird auch auf Alternativen zu Google Analytics hingewiesen.

Wer sich zu dem Thema informieren möchte, kann ihn gerne per E-Mail kontaktieren: armin@klickimpuls.at und gleich einen Termin vereinbaren.

Unser Fazit zu Google Analytics 4

Google Analytics 4 erfĂŒllt als US Tool nicht alle Anforderungen der DSGVO und es befinden sich mittlerweile auch datenschutzfreundliche Alternativen am Markt.

Generell kann festgehalten werden: wer User Tracking im Einklang mit dem Datenschutz in Europa betreiben möchte, sollte neben dem Einsatz eines DSGVO-konformen Tracking Tools zusĂ€tzlich auch auf das richtige Consent Management System setzen.

WebCare von DataReporter ist hierfĂŒr eine ideale Softwarelösung. Der WebCare Tag Manager ermöglicht den Start des Tracking Tools und das Schreiben von Cookies nur nach erteilter Einwilligung. Die Legal Technology von DataReporter setzt auch Consent Management datenschutzkonform um.

WebCare ist eine Komplettlösung, mit der man vollautomatisch die datenschutzrechtliche Einwilligung der Websitenutzer:innen verwalten, die DatenschutzerklĂ€rung stets up-to-date und das Impressum vollstĂ€ndig halten kann. WebCare bietet ein einzigartiges “Rundum-sorglos-Paket” → erfahre mehr und vereinbare deine persönliche Online-Demo.

 

Bildquelle:

Sonja Seirlehner, MBA MSc,
Head of Business Development DataReporter GmbH
Neugierig geworden?

Sie haben noch Fragen?

Gerne nehmen wir uns Zeit fĂŒr Sie und beraten Sie unverbindlich.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!