Wie barrierefrei ist Ihr Webauftritt?
Mit 1. Jänner 2006 sind im Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG, BGBl I Nr. 82/2005) Regelungen zur Gleichstellung von Personen mit Behinderungen in Kraft getreten.
Darunter fällt auch der öffentliche Internetauftritt eines Unternehmens, der so gestaltet sein muss, dass Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung diesen ebenfalls im gleichen Ausmaß ohne Einschränkungen nutzen können.
In Österreich gibt es rund 300.000 mit einer Sehbeeinträchtigung (Insgesamt 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung) – eine Zielgruppe, die also auch Ihr Unternehmen nicht unterschätzen darf.
E-CONOMIX beschäftigt sich intensiv mit dem Thema “Barrierefreiheit” – so auch bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes 2015 im Rahmen eines Intensivkures bei der “Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs”.
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Die Wirtschaftskammer Fachgruppe UBIT bietet im Rahmen des “Check-Barrierefrei” Programmes für Unternehmen die einen Dienstleister mit der Überprüfung der Webseite nach WCAG 2.0 beauftragen, einen Zuschuss von 400 €.
“Barrierefreiheit sollte nicht nur von gesetzes wegen umgesetzt werden – jede Maßnahme wirkt sich positiv auf das Suchmaschinenranking und die Reputation Ihres Unternehmens aus” – Michael Raberger
E-CONOMIX unterstützt Sie bei der Analyse und technischen Umsetzung Ihrer sauberen barrierefreien Webseite oder Ihres Onlineshops. Jeder Redakteur, der mit unseren Systemen arbeitet, bekommt im Rahmen der Schulung ebenfalls das notwendige Know-How mitgeliefert, damit es auch künftig keine bösen Überraschungen gibt – Informieren Sie sich jetzt !
Weiterführende Links
- Gesamte Rechtsvorschrift für Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228